Eingetragene Lebenspartnerschaft
Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Seit 01.08.2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.
Zuständigkeit:
Wohnt eine Partnerin/ ein Partner in Aalen, kann seit 01.01.2012 beim zuständigen Standesamtsbezirk, der Antrag auf Begründung einer Lebenspartnerschaft gestellt werden.
Unterlagen für den Antrag auf Begründung einer Lebenspartnerschaft
Obwohl die Begründung einer Lebenspartnerschaft keine Ehe, sondern - wie die Juristen sagen - ein "Rechtsinstitut eigener Art" ist, sind die Voraussetzungen für die Antragstellung im Wesentlichen mit denen einer Eheanmeldung gleich. Informieren Sie sich deshalb unter Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung. Alles was dort aufgelistet wird, gilt sinngemäß auch für den Antrag auf Begründung einer Lebenspartnerschaft. Ein Nachweis über die Erklärung des Vermögenstandes ist nicht mehr erforderlich. Geben Sie nichts über Ihren Vermögenstand an, so leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, solange Sie nicht durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag etwas anderes vereinbaren
Sollten Sie Zweifelsfragen hierzu haben, wird dringend angeraten, vor Abfassung einer Vereinbarung einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren.
Möglichkeiten der Namensführung in der Lebenspartnerschaft
Die Lebenspartner können (aber sie müssen nicht) einen gemeinsamen Namen für beide Partner/innen bestimmen („Lebenspartnerschaftsnamen“). Zu Ihrem Lebenspartnerschaftsnamen können Sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen eines der Lebenspartner bestimmen. Nähere Angaben zur Wahl der Namensführung können Sie unter dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) §3 nachlesen. Die Beispiele unter Namensführung in der Ehe können natürlich auch sinngemäß herangezogen werden. Wird ein gemeinsamer Name nicht gleich bei der Begründung der Lebenspartnerschaft, sondern zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart, oder wird eine Anfügung des bisherigen Namens an den gemeinsamen Partnerschaftsnamen gewünscht, so ist die jeweilige Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt abzugeben. Einen Doppelnamen für beide Partner/innen ist nicht möglich.
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