Namensführung
Möglichkeiten der Namensführung
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Beispiel
Name vor der Ehe: Sabine Sommer & Theo Traum Möglichkeiten: Sabine Traum geb. Sommer & Theo Traum oder Sabine Sommer & Theo Sommer geb. Traum
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
Beispiel
Sabine Sommer & Theo Traum
Sofern der Geburtsname des anderen Ehenamen wird, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Beispiele für nicht zulässige Kombinationen
Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer
Sabine Sommer-Traum & Theo Traum
Sabine Traum-Sommer & Theo Traum
Sie können aber auch den Namen zum Ehenamen wählen, den Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung führen, diesen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
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Ansprechpartner/in
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Stellvertretende BezirksamtsleiterinLeonie SorgTel.: 07361 9791-18Fax: 07361 9791-33E-Mail: rathaus.wasseralfingen@aalen.de