Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern. So können z.B. keine ausreichenden Sichtverhältnisse mehr bestehen und sich Verletzungsgefahren für Fußgänger sowie Beschädigungen an Fahrzeugen ergeben. Ebenso können Verkehrszeichen verdeckt werden.
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