Suche schließen

Zug um Zug Wiederöffnung der städtischen Spielplätze ab dem 6. Mai 2020

Die Landesregierung hat im Zuge der Lockerungen der  Corona-Verordnung die Nutzung von Spielplatzen unter Beachtung entsprechender Auflagen erlaubt. Die 120 Spielplätze im Stadtgebiet von Aalen werden ab dem 6. Mai 2020 Zug um Zug wieder geöffnet. Es wird gebeten auf die Hinweisschilder zu achten. Ausdrücklich von der Öffnung ausgenommen sind jedoch öffentliche Bolzplätze. Diese müssen gemäß dieser Verordnung noch mindestens bis zum 10. Mai 2020 geschlossen bleiben. Dort bleiben die bisherigen Sperrschilder bestehen. Auf größeren Spielplätzen mit integrierten Bolzplätzen (Pflaumbach, Droste-Hülshoff-Weg) bleiben letztere im Gegensatz zur übrigen Spielplatzfläche gesperrt. Gesperrt bleibt auch der Jugendspielplatz Tannenwäldle mit Bolzplatz und Multifunktions-Spielfeld.

Es gelten nach wie vor die Auflagen zu infektionsschützenden Maßnahmen beim Aufenthalt und Ansammlungen im öffentlichen Raum. Auch bei der Spielplatzbenutzung sind die Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Die Spielplatzbenutzung ist unter folgender Beachtung erlaubt:

  • Kinder nur in Begleitung Erwachsener
  • Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen bitte zu Hause bleiben.
  • Körperkontakt vermeiden, insbesondere zu Personen, die den Risikogruppen angehören
  • Kein gemeinsames Essen und Trinken
  • Zwischen den Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln der Corona-Verordnung des Landes.
  • Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal ein Kind pro 10m² Gesamtfläche begrenzt. Da es im Stadtgebiet unterschiedlich große Spielplätze gibt, werden auf den jeweiligen Hinweisschildern je nach Spielplatzgröße unterschiedliche Maximalzahlen für Kinder angegeben, die sich gleichzeitig auf dem Spielplatz aufhalten dürfen. Diese Maximalzahlen beginnen bei 5 Kindern auf den kleinsten Spielplätzen. Je nach Größe des betreffenden Spielplatzes sind aber auch maximal 10, 15, 20, … Kinder angegeben.
  • Erwachsene Begleitpersonen werden nicht in die maximale Belegungszahl eingerechnet, da sie sich oft am Rande des Spielgeländes aufhalten bzw. beim Spielen mit dem Kind aus dem eigenen Haushalt keinen Abstand einhalten müssen.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nicht getragen werden. Das Infektionsrisiko ist beim Aufenthalt im Freien gegenüber dem in geschlossenen Räumen merklich reduziert, weil die stärkere Luftbewegung einen deutlichen Verdünnungseffekt auf die ausgeatmeten, potenziell infektiösen Tröpfchen bewirkt.
  • Bei der Benutzung der Spielgeräte ist auf Schutzmasken wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahren sogar ausdrücklich zu verzichten !
  • Nach dem Spielen Hände und Gesicht gründlich, d.h. mindestens 20 Sekunden mit Wasser und Seife waschen und abtrocknen.

 

Eltern, Erziehungsberechtigte und erwachsene Begleitpersonen werden gebeten, auf die Beachtung und Einhaltung dieser Regeln zum Gesundheitsschutz hinzuwirken. Für Anfragen zu den Spielplätzen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität unter der Nummer 07361 – 52 1602 zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© Stadt Aalen, 06.05.2020