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Zensus 2022: Wer nicht reagiert, wird gemahnt

Seit dem 16.Mai 2022 werden die Haushaltsbefragungen zum Zensus 2022 durchgeführt. Viele sind Ihrer Auskunftspflicht bereits nachgekommen. Den Anderen droht nun ein Mahnverfahren.

Für die Stadt Aalen waren in den vergangenen Wochen rund 50 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, um die Befragungen für den Zensus 2022 durchzuführen. Etwa 6.000 Aalener Bürger*innen wurden ausgewählt, die zur Teilnahme verpflichtet waren. Insgesamt war die Resonanz positiv. Die meisten Bürger*innen haben auf die Kontaktaufnahme der Erhebungsbeauftragten reagiert und an der Befragung über den eigenen Haushalt teilgenommen. Nur ein kleiner Anteil konnte nicht angetroffen werden oder hat die Aussage verweigert. Diese Personen müssen nun mit einem Mahnverfahren und im schlimmsten Fall mit einem Zwangsgeld rechnen.

Zur gleichen Zeit wie die Haushaltsbefragung startete auch die Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümer*innen vom Statistischen Landesamt zur Teilnahme aufgefordert wurden und die nicht zu verwechseln ist mit der Haushaltsbefragung, die direkt durch die Stadt Aalen organisiert wird. Sollten einige Bürger*innen für beide Befragungen ausgewählt worden sein, so ist auch die Teilnahme an beiden Befragungen verpflichtend. 

Die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Aalen appelliert an alle Auskunftspflichtigen, die noch nicht am Zensus 2022 teilgenommen haben, dies zeitnah nachzuholen und auf das Erinnerungsschreiben zu reagieren. Bei Unklarheiten und Fragen steht die Zensus-Erhebungsstelle unter den Rufnummern 07361 52-2342 und 07361 52-2338 sowie unter zensus@aalen.de gerne zur Verfügung. 
 

© Stadt Aalen, 08.09.2022