Ab dem 16. Mai 2022 werden Befragungen zum Zensus durchgeführt. Mit dieser Beitragsreihe möchten wir Sie regelmäßig zum Thema Zensus informieren und auf diesem Weg Ihre Fragen beantworten.
Wurden Sie im Rahmen des Zensus 2022 als auskunftspflichtige Person auserwählt, so sind Sie verpflichtet bestimmte Informationen an uns weiterzugeben. Diese umfassen unter anderem das Geburtsdatum, das Geschlecht, Angaben über den Bildungsstand und über die aktuelle berufliche Tätigkeit. Diese Angaben sind Grundlage für Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden.
Die erhobenen Daten sollen Aufschluss darüber geben, wie die Menschen in Deutschland leben, arbeiten und wohnen. Sie bilden eine Grundlage für Entscheidungen über den Bedarf an Schulen, Altenheimen, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.
Die Sicherheit Ihrer Daten hat dabei höchste Priorität. Alle Mitarbeitenden der statistischen Ämter und der Erhebungsstellen sowie die Interviewer*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Alle Daten werden stets digital verschlüsselt übermittelt bzw. alle Unterlagen verschlossen übergeben. Die personenidentifizierenden Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht und von den weiteren Angaben getrennt. So kann die Auswertung der Statistik erfolgen, ohne dass Rückschlüsse auf Ihre möglich sind.
Ihre Daten werden nur im Rahmen des Zensus entsprechend verarbeitet. Es findet keine Weitergabe an Dritte (z.B. Finanzamt, Sozialamt, Rentenversicherung, etc.) statt. Keine andere Behörde erhält Ihre Daten, so dass Ihnen aus den gemachten Angaben keinerlei Nachteile erwachsen können. Die statistischen Ämter und die örtliche Erhebungsstelle legen einen wichtigen Schwerpunkt auf umfassende Sicherheitsvorkehrungen um den Schutz der Daten bestmöglich zu gewährleisten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Zensus 2022 unter www.zensus2022.de.
Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen die Erhebungsstelle Zensus 2022 unter zensus@aalen.de zur Verfügung.