1. Interesse bekunden | Das Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung informiert Sie über das städtische Grundstücksangebot. |
2. Evtl. Bauvoranfrage | Der Architekt bzw. der Bauherr erstellt eine Bauvoranfrage um von dem städtischen Planungsamt und dem Bauordnungsamt prüfen zulassen, ob das geplante Gebäude auf dem ausgewählten Grundstück verwirklicht werden kann. |
3. Antrag | Der „Antrag auf Erwerb eines städtischen Bauplatzes“ ist mit der Finanzierungsbestätigung einer Bank, über das Gesamtvolumen des Bauvorhabens beim Amt für Bauverwaltung und Vermessung abzugeben. |
4. Beschluss | Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik beschließt über die Vergabe des Grundstücks. |
5. Bauplatzzusage | Die Bauherren erhalten eine schriftliche Bauplatzzusage (Vorvertrag). |
6. Baugesuch | Der Architekt erstellt das Baugesuch. Dieses wird beim Bauordnungsamt eingereicht. Von dort wird die Baugenehmigung erteilt. |
7. Kaufvertrag | Nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfs und einer Frist von mindestens 14 Tagen erfolgt die Beurkundung des Kaufvertrags. |
8. Bezahlung |
Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung zu bezahlen. |
9. Bebauung | Nach erteilter Baugenehmigung und Auflassung des Grundstücks kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden. |
10. Weitere Einzelheiten | Sind dem Bebauungsplan und den „Allgemeinen Bestimmungen für den Verkauf städtischer Grundstücke“ zu entnehmen bzw. bei dem / der zuständigen Sachbearbeiter*In zu erfahren. |