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Zeitlicher Ablauf über den Erwerb bis zur Bebauung eines Grundstücks

1. Interesse bekunden Das Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung informiert Sie über das städtische Grundstücksangebot.
2. Evtl. Bauvoranfrage Der Architekt bzw. der Bauherr erstellt eine Bauvoranfrage um von dem städtischen Planungsamt und dem Bauordnungsamt prüfen zulassen, ob das geplante Gebäude auf dem ausgewählten Grundstück verwirklicht werden kann.
3. Antrag Der „Antrag auf Erwerb eines städtischen Bauplatzes“ ist mit der Finanzierungsbestätigung einer Bank, über das Gesamtvolumen des Bauvorhabens beim Amt für Bauverwaltung und Vermessung abzugeben.
4. Beschluss Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik  beschließt über die Vergabe des Grundstücks. 
5. Bauplatzzusage Die Bauherren erhalten eine schriftliche Bauplatzzusage (Vorvertrag).
6. Baugesuch Der Architekt erstellt das Baugesuch. Dieses wird beim Bauordnungsamt eingereicht. Von dort wird die Baugenehmigung erteilt.
7. Kaufvertrag Nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfs und einer Frist von mindestens 14 Tagen erfolgt die Beurkundung des Kaufvertrags. 
8. Bezahlung

Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung zu bezahlen.

9. Bebauung Nach erteilter Baugenehmigung und Auflassung des Grundstücks kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden.
10. Weitere Einzelheiten Sind dem Bebauungsplan und den „Allgemeinen Bestimmungen für den Verkauf städtischer Grundstücke“ zu entnehmen bzw. bei dem / der zuständigen Sachbearbeiter*In zu erfahren.