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Wohnsitzerklärungen

Wohnsitzerklärungen werden immer am (neuen) Hauptwohnsitz gemeldet. Wenn Sie z.B. hier in Aalen Ihren Nebenwohnsitz haben und dieser zum Hauptwohnsitz erklärt werden soll oder der bisherige auswärtige Hauptwohnsitz aufgegeben wird, müssen Sie zur Wohnsitzerklärung persönlich beim Bürgeramt Aalen oder einer Außenstelle vorsprechen. Nach der Erklärung und Eintragung im Melderegister werden die Ausweisdokumente entsprechend geändert.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokumente

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in