Das Landratsamt Ostalbkreis hat am 23.10.2020 eine Allgemeinverfügung über weitergehende Maßnahmen zum Schutz gegen die weitere Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 erlassen, die zunächst bis zum 18.11.2020 Gültigkeit hat. Sie erlischt vorzeitig, wenn die 7-Tages-Inzidenz von 50 im Ostalbkreis in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Nach dieser Allgemeinverfügung besteht auf dem gesamten Marktareal des Wochenmarktes Unterkochen die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
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