Vom 4. bis 10. November findet bundesweit die „Woche der Wärmepumpe“ statt, eine Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. In diesem Rahmen informiert die Stadtverwaltung Aalen über den Austausch von Heizungsanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Beim Heizungstausch in Einfamilienhäusern fordert das novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Einsatz moderner, energieeffizienter Heizsysteme, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und erneuerbare Energien zu fördern. Neubauten müssen Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie verwenden. Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen, wobei ab 2029 schrittweise erneuerbare Energien genutzt werden müssen. In Baden-Württemberg gilt zusätzlich ab sofort eine 15 Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch.
Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, sind in der Regel auszutauschen. Es müssen jedoch nicht alle Hausbesitzer ihre Heizung nach 30 Jahren tauschen. Ausgenommen davon sind Verbraucher, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 1. Februar 2002 oder früher als Eigentümer selbst bewohnen. Zum Tausch verpflichtet sind Verbraucher, die das Eigentum durch Kauf, Schenkung oder Erbe übernehmen. Für die Erfüllung dieser Pflicht haben sie zwei Jahre Zeit. Fördermöglichkeiten umfassen eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten, weitere Fördermittel gibt es bei niedrigen Einkommen. Einen zusätzlichen Bonus gibt es für den schnellen Austausch alter Heizsysteme, wobei die Förderung auf 70 Prozent begrenzt ist, maximal 21.000 Euro. Wichtige Schritte beim Heizungstausch sind eine Bestandsanalyse des Gebäudes, die Einholung einer zertifizierten Energieberatung und die Auswahl eines geeigneten, erneuerbaren Heizsystems wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.
Der Austausch von Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern erfordert nach dem novellierten Gebäudeenergiegesetz von 2024 eine sorgfältige Planung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Es sollen bis Ende 2024 alle relevanten Informationen über die bestehenden Heizungsanlagen von Eigentümern und dem Bezirksschornsteinfeger eingeholt werden. Die Daten werden dann von der WEG oder der Hausverwaltung mit Unterstützung eines zertifizierten Energieberaters aufbereitet.
Auf Basis dieser Informationen wird ein Konzept erstellt, das die Erfüllung der 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht sicherstellt. Lösungen können Wärmepumpen, Hybridlösungen aus Gas-Brennwertthermen und Solarthermie oder Infrarotheizungen kombiniert mit Photovoltaikanlagen sein. Bei einem Heizungsausfall ist der Verwalter zu informieren und eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Die WEG kann Fördermittel für den Heizungstausch beantragen. Regelmäßige Berichte und Abstimmungen in Eigentümerversammlungen sind essenziell für den erfolgreichen und gesetzeskonformen Austausch der Heizungsanlagen.
Weitere Informationen sowie umfangreiche kostenfreie Beratung zum Thema Heizungstausch im Ein- oder Mehrfamilienhaus gibt es bei den Klimalotsinnen der Stadt Aalen, die per Telefon unter 07361 52-1328 oder per Mail unter klimafreundlichesbauen@aalen.de erreichbar sind.