Von der Briefwahl bis hin zum Infektionsschutz in den Wahllokalen finden Sie hier alles, was Sie berücksichtigen sollten.
Bis Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr, können im Briefwahlbüro im Rathaus Aalen (Eingang Galerie im Rathaus, links neben Haupteingang) noch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Sie können dort auch gleich wählen, eine Wahlkabine und eine Wahlurne stehen bereit.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz kann der Antrag auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt ist hierzu für Sie im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses erreichbar (Eingang bei den Fahnenstangen), ebenso am Samstag, 13. März 2021, von 10 bis 12 Uhr.
Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis 18 Uhr zentral im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen eingegangen sein.
Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, zur Stimmabgabe in den Wahllokalen aus Gründen des Infektionsschutzes eigene Kugelschreiber mitzubringen.
Bitte beachten Sie die Angaben zum Wahlraum auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Eventuell hat sich seit der letzten Wahl Ihr Wahllokal geändert (Neueinteilung der Wahlbezirke, keine Wahllokale in Altenheimen, Kindergärten, etc.).
Sie können Ihr Wahllokal auch über die städtische Homepage www.aalen.de suchen. Über den Button „Briefwahl beantragen“ in der Navigationsleiste auf der Startseite gelangen Sie zum Link „Wo ist mein Wahllokal?“.
Das Wahllokal des Wahlbezirks 64, Jugendtreff Wasseralfingen, Geschwister-Schabel-Straße 5, 73433 Aalen (neben der Feuerwehr) wurde bis November 2019 unter der Lagebezeichnung Maiergasse 45 geführt.
An den amtlichen Stimmzetteln ist die rechte obere Ecke abgeschnitten, um Blinden und Sehbehinderten die Möglichkeit zu geben, unabhängig von fremder Hilfe ihre Stimme abzugeben. Durch die fehlende Ecke kann der Stimmzettel richtig in die dafür vorgesehene Stimmzettelschablone eingelegt werden.