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Was sind Anliegerbeiträge?

Abwasserbeitrag

Erschließungsbeitrag

Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Für die Anschlussmöglichkeit bzw. den tatsächlichen Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen (öffentliche Kanäle, Kläranlagen, Versickerungs- u. Rückhalteanlagen, Regenüberlauf- u. Klärbecken, etc.)

Für die erstmalige Herstellung der Straßen, der Geh- und Radwege, der Plätze, der Straßenbeleuchtung, des Verkehrsgrün, etc.

Für die erstmalige Herstellung, einsch. ihrer Planung, Fertigstellung und Entwicklungspflege von Maßnahmen, welche als AUsgleich und Ersatz der Eingriffe in Natur und Lanschaft dienen sollen.
Diese Beträge werden durch die Stadtverwaltung Aalen von den Grundstückseigentümern erhoben.
   

Anschlusskosten

Baukosten für die folgenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

"Hausanschlussgebühr"

  "Kanalhausanschluss"

Die Gebühr für die Versorgungsleitungen „Gas, Wasser, Strom“ werden durch die Stadtwerke Aalen GmbH mit der Bebauung des Grundstücks erhoben. Hinzu kommen
eventuelle Kosten für die Breitbandversorgung.

  Da die Hausanschlussleitung nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören (§2 Abs. 2 AbwS), werden die hierfür angefallenen Kosten durch die Stadtverwaltung vom Grundstückseigentümer erhoben.