Abwasserbeitrag |
Erschließungsbeitrag |
Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
Für die Anschlussmöglichkeit bzw. den tatsächlichen Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen (öffentliche Kanäle, Kläranlagen, Versickerungs- u. Rückhalteanlagen, Regenüberlauf- u. Klärbecken, etc.) |
Für die erstmalige Herstellung der Straßen, der Geh- und Radwege, der Plätze, der Straßenbeleuchtung, des Verkehrsgrün, etc. |
Für die erstmalige Herstellung, einsch. ihrer Planung, Fertigstellung und Entwicklungspflege von Maßnahmen, welche als AUsgleich und Ersatz der Eingriffe in Natur und Lanschaft dienen sollen. |
Diese Beträge werden durch die Stadtverwaltung Aalen von den Grundstückseigentümern erhoben. | ||
Anschlusskosten Baukosten für die folgenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen: |
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"Hausanschlussgebühr" |
"Kanalhausanschluss" | |
Die Gebühr für die Versorgungsleitungen „Gas, Wasser, Strom“ werden durch die Stadtwerke Aalen GmbH mit der Bebauung des Grundstücks erhoben. Hinzu kommen |
Da die Hausanschlussleitung nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören (§2 Abs. 2 AbwS), werden die hierfür angefallenen Kosten durch die Stadtverwaltung vom Grundstückseigentümer erhoben. |