Warenauslagen
Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren in der Fußgängerzone bzw. auf Gehwegen vor dem Geschäft.
Antragstellung:
schriftlich
Benötigte Unterlagen:
Planskizze mit Abmessungen der Warenauslagen, Angaben über Warenangebot.
Gebühr: in Abhängigkeit der Nutzungsdauer, der Nutzungsfläche sowie des Warenangebotes
Unsere Anschrift
Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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