Für die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindende vorgezogene Bundestagswahl benötigt die Stadt Aalen wieder die Mithilfe ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Wann kommen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zum Einsatz?
Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025.
Wo kommen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zum Einsatz?
Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 in den Wahllokalen oder bei der Briefwahl im Rathaus Aalen.
Welche Aufgaben haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes?
Sie sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl.
Zu den Aufgaben gehören u. a.
• die Ausgabe der Stimmzettel
• die Überprüfung der Wahlberechtigung der
Wählenden
• Auszählung der Wahl
• die Ermittlung des Wahlergebnisses.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es werden keine speziellen Vorkenntnisse benötigt, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen jedoch wahlberechtigt sein. Das bedeutet:
• Deutsche Staatsangehörigkeit
• mindestens 18 Jahre alt
• Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
Gibt es eine Entschädigung?
Für den Einsatz erhalten Wahlvorsteherinnen und -vorsteher sowie deren Stellvertreterinnen und -vertreter eine Entschädigung von 70 Euro Beisitzerinnen und Beisitzer erhalten eine Entschädigung in Höhe von
55 Euro.
Wie kann man sich melden?
Einfach das Online-Formular unter
www.aalen.de/bundestagswahl2025 ausfüllen oder eine E-Mail senden an wahlamt@aalen.de.