Für die am 9. Juni stattfindende Europa- und Kommunalwahl benötigt die Stadt Aalen wieder die Mithilfe zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen.
Wann kommen die Wahlhelfer*innen zum Einsatz?
Am Wahlsonntag 9. Juni sowie zum Auszählen der Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahl am Montag, 10. Juni und Dienstag, 11. Juni.
Wo kommen die Wahlhelfer*innen zum Einsatz?
Am Wahlsonntag, 9. Juni in den Wahllokalen oder bei der Briefwahl im Rathaus Aalen und zum Auszählen am Montag, 10. Juni und Dienstag, 11. Juni im Rathaus Aalen.
Welche Aufgaben haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes?
Sie sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu ihren Aufgaben gehören u. a.
Sie müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
Welche Voraussetzungen werden benötigt?
Sie benötigen keine speziellen Vorkenntnisse, müssen jedoch wahlberechtigt sein. Das bedeutet:
Erhalte ich eine Entschädigung?
Für den Einsatz erhalten Wahlvorsteher*innen und deren Stellvertreter*innen eine Entschädigung von 70 Euro/Tag. Als Beisitzer*in erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 55 Euro/Tag.
Wie kann ich mich melden?
Sie sind interessiert? Dann füllen Sie einfach das Online-Formular unter www.aalen.de/wahlen2024 aus oder senden uns eine E-Mail an
wahlamt@aalen.de. Wir freuen uns auf Sie!
Sie haben noch Fragen?
Dann wenden Sie sich einfach an die Geschäftsstelle Gemeinderat und Wahlen der Stadt Aalen. Telefon: 07361 52-1206 oder via E-Mail an wahlamt@aalen.de.