Gleich bei drei/vier Wahlen können die Aalener am Sonntag, 26. Mai 2019 ihre Stimme abgeben: bei der Europa-, Kreistags-, der Gemeinderats- und ggf. der Ortschaftsratswahl. Die Geschäftsstelle Gemeinderat und Wahlen des Hauptamts ist seit Monaten mit den Vorbereitungen beschäftigt.
In der Zeit vom 23. bis 26. Mai 2019 finden in den insgesamt 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Pralament statt. In Deutschland am 26. Mai 2019. Die Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. 41 Parteien und politische Vereinigungen treten in Deutschland zur Wahl an, 40 in Baden-Württemberg. Die Zahl der Sitze ist auf 751 festgelegt, Deutschland wird mit 96 Abgeordneten im Parlament vertreten sein.
Am 26. Mai 2019 haben rund 8,5 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg wieder die Wahl: Gewählt werden die Kreisräte in den 35 Landkreisen, die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden. Ortschaftsratswahlen werden in einzelnen Ortsteilen der Gemeinden durchgeführt für die Gemeinden, die Ortschaftsverfassung eingeführt haben (zuletzt in 1.640 Ortschaften). Die Kommunalwahlen finden zusammen mit der Europawahl statt.
Bei den Kommunalwahlen können die Wählerinnen und Wähler sowohl Stimmen häufen (kumulieren) als auch Kandidatinnen und Kandidaten von einer Liste auf eine andere übertragen (panaschieren). Wahlberechtigt sind deutsche Gemeindebürger wie auch ausländische Mitbürger aus der EU.
Der Begriff „Kommune“ heißt wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt „Gemeinde“. Allerdings werden mit diesem Begriff sowohl die Gemeinden, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und die Landkreise bezeichnet. Juristisch sind die Kommunen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten unseres Staatswesens. Sie sind die Keimzelle unserer Demokratie. Neben den Gemeinden gibt es die Landkreise und Bezirke. Sie bilden die Ebenen der Kommunalverwaltung.
Rund 20.000 Gemeinderatsmandate sind alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen neu zu vergeben. In den 35 Landkreisen geht es um rund 2.200 Kreistagssitze. Dazu kommen noch in Gemeinden Ortschaftsratswahlen für rund 13.000 Mandate in 1.640 unselbstständigen Gemeinden. Von ihrem Wahlrecht machten 2014 49,1 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Nirgends ist der Einfluss des Wählers so groß, wie auf der örtlichen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders, weil das Kommunalwahlrecht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht – eine Persönlichkeitswahl. Aus unmittelbarer Betroffenheit und eigener Kenntnis der Sachlage können sich Wählerinnen und Wähler ein gutes Bild von der Eignung der Bewerber und ihrer Konzepte machen. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise aktiv an kommunalen Entscheidungen mitwirken, etwa im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit oder der Bürgerbeteiligung.
Die Kommunalpolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen, die in einer Gemeinde wohnen. Sie kann direkt beobachtet, aber auch beeinflusst werden. Schätzungsweise 80 Prozent aller Angelegenheiten, die Bürgerinnen und Bürger mit dem „Staat“ in Kontakt bringen, werden von den Gemeinden erledigt, sei es die Wasserversorgung, die Straßenreinigung, die Müllabfuhr, das Schwimmbad, das Theater, die Schulen, der Kindergarten usw.