Wärmedämmung und Fassadenverkleidung auf öffentlicher Fläche
Gebäudeeigentümer, die ihr Haus modernisieren und energetisch aufwerten, sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, auch die Wärmedämmung an der Fassade zu verbessern. Beim Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen an Fassaden, die an öffentlichen Verkehrsraum angrenzen, wird in der Regel auf öffentlichem Grund gebaut und evtl. die Gehwegnutzung eingeschränkt. Details stehen im Informationsblatt in der rechten Randspalte bereit.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung