Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von Stadtrat Nobert Rehm (Aktive Bürger) hinsichtlich der Unwirksamkeit der Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen am 18. Juli und 19. September 2013 voll umfänglich zurückgewiesen.
Rehm hatte in seiner Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart zunächst pauschal die in den genannten Sitzungen gefassten Beschlüsse als rechtwidrig angefochten, da die Einladung zur Sitzung nicht ordnungemäß erfolgt sei.
Diese Klage wies das Gericht als unbegründet zurück, da für die Rechtsunwirksamkeit keinerlei Gründe vorlägen. Die Einladung zu beiden Sitzungen erfolgte ordnungs- und fristgemäß.
Stadtrat Rehm beantragte hierauf die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Beschlüsse der genannten Sitzungen.
Neben dem Beschluss über die Neubesetzung des Gutachterausschusses hatte Rehm u.a. die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkten in der Juli-Sitzung beanstandet sowie die nichtöffentliche Beratung einzelner Tagesordnungspunkte.
Das Gericht hat alle Beschlüsse zu den von Stadtrat Rehm beanstandeten Tagesordnungspunkten geprüft und die Klage des Herrn Rehm in allen Punkten ohne Ausnahme zurückgewiesen. Es konnte in keinem Fall eine Rechtsverletzung oder ein Verstoß gegen Vorschriften der Gemeinderordnung hinsichtlich Befangenheit, Informationspflicht der Bürgerschaft und des Gemeinderats festgestellt werden.