Versammlungswesen
Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Stadt Aalen als zuständige Behörde anzuzeigen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Grund und Gegenstand der Versammlung
- verantwortliche Person
- Ort und Zeit der Versammlung
- Zugstrecke
- voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen