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Verpflichtungserklärung (Visum)

Um als ausländischer Staatsbürger zu Besuch in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können, bedarf es vor Einreise im Regelfall eines Aufenthaltstitels in der Form des Visums, welches von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) ausgestellt wird. Der Touristenaufenthalt ist auf höchstens drei Monate (90 Tage) im Halbjahr beschränkt. Eine unmittelbare Verlängerung dieses Aufenthalts ist in aller Regel ohne vorherige Ausreise nicht möglich. Ein Besuchervisum darf nur erteilt werden, wenn der Aufenthalt des Ausländers Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Hierzu gehört auch der Nachweis, dass der Ausländer während seines Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Zur finanziellen Absicherung des Aufenthalts bedarf es einer sogenannten Verpflichtungserklärung. Bei dieser Verpflichtungserklärung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, wobei sich der Gastgeber verpflichtet, die Kosten des Lebensunterhalts des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle sowie bei Pflegebedürftigkeit zu übernehmen. Um mögliche Kosten im Krankheitsfall zu minimieren empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung. 

Um eine Verpflichtungserklärung zu beantragen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag zur Verpflichtungserklärung
  • Ausweisdokument des Gastgebers
  • letzten 3 Lohnabrechnungen oder Bankbürgschaft

Gebühr:
29 Euro

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr

Telefonische Erreichbarkeiten (07361 52-1029) sind aktuell:
Montag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 10 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
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Zuständige Dienststellen