Nach § 34 Abs. 4 Meldegesetz für das Land Baden-Württemberg kann verlangt werden, dass die Veröffentlichung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen (§ 34 Abs. 2 MG) unterbleibt. Diesbezüglich kann beim Bezirksamt Unterkochen, Zimmer 1, ein Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre gestellt werden. Es wird dann eine Auskunfts- und Übermittlungssperre eingerichtet.
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