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Verlustanzeige und Wiederauffinden-Anzeige von Ausweisdokumenten

Verlustanzeige über  Ausweisdokumente

Wenn ein Ausweisdokument verloren gegangen ist, muss eine Verlustanzeige des jeweiligen Ausweisdokumentes bei der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde erfolgen – Verwaltungsgebühr: 10,00 €.

Bei einem Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahl-Anzeige muss bei der Neubeantragung des Ausweisdokumentes vorgelegt werden.

Beim Personalausweis mit vorhandener Online-Funktion muss zusätzlich diese Funktion unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und des Sperrkennwortes bei der ausstellenden Behörde oder telefonisch über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.
Bei einer vorhandenen Unterschriftsfunktion beim Personalausweis muss zusätzlich unverzüglich beim Signaturanbieter der Verlust gemeldet und die Funktion gesperrt werden.

Wiederauffinden-Anzeige über verlorene oder gestohlene Ausweisdokumente

Wer mit als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweispapieren reist, kann in nicht EU-Ländern festgehalten werden, bis die vermeintlich missbräuchliche Benutzung des Ausweispapiers aufgeklärt ist; ebenfalls ist eine sofortige Zurückweisung möglich. was bedeutet, dass der Urlaub oder die Dienstreise zu Ende sind, bevor sie angefangen haben.

Bei Wiederauffinden eines verlust- bzw. diebstahlgemeldeten Ausweisdokumentes muss dies bei der zuständigen Pass- bzw. Ausweisbehörde gemeldet werden. Das Wiederauffinden des Dokumentes wird dokumentiert und an die Datenstation der Polizei weitergemeldet, damit die Löschung des wiedergefundenen Dokuments in der „Interpol Stolen or Lost Travel Document Database“ (SLTD) veranlasst wird.

Das Ausweisdokument wird dann entweder von der Behörde eingezogen und vernichtet bzw. entwertet, wenn bereits ein neues Dokument ausgestellt bzw. beantragt ist. Wenn noch kein neues Dokument beantragt bzw. ausgestellt wurde, wird der Status des Dokumentes wieder auf „ausgehändigt“ gesetzt – erst jetzt kann das Dokument wieder genutzt werden. 
Jedoch gibt es hier folgendes zu beachten: Die Nutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, auch wenn sie inzwischen wieder als „aufgefunden“ gemeldet wurden, führt nicht in allen Fällen automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Es kommt daher immer wieder vor, dass es an verschiedenen Grenzen zu Unannehmlichkeiten kommen kann.

Die Wiederauffinden-Anzeige ist gebührenfrei.

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Marktplatz 30
73430 Aalen

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Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
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Freitag: 8.30 bis 12 Uhr