Verkehrswertgutachten
Antrag, Antragsberechtigung
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle notwendig (Antragsvoraussetzung). Beim Gutachterausschuss Aalen-Essingen können nur Gutachten für Wertermittlungsobjekte beantragt werden, die sich im Stadtgebiet Aalen oder in der Gemeinde Essingen befinden.
Antragsberechtigt sind nach § 193 BauGB die (Mit-)Eigentümer (von Grundstücken, Eigentumswohnungen etc.), Inhaber grundstücksgleicher Rechte (insbesondere Erbbauberechtigte), Inhaber von Rechten am Grundstück (Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten, Mieter etc.) und Pflichtteilsberechtigte. In bestimmten Fällen sind auch zuständige Behörden antragsberechtigt.
Ein Antrag kann auch von bevollmächtigten Personen, wie Erbberechtigten, Betreuungspersonen, Testamentsvollstrecker usw. (Nachweis erforderlich), gestellt werden.
Verkehrswertgutachten, Wertbegriff
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 BauGB gesetzlich geregelt und soll den durchschnittlichen Marktpreis des Bewertungsobjektes nach dessen objektiven Eigenschaften zu allgemeinen Wertverhältnissen am Wertermittlungsstichtag widerspiegeln.
Der Gutachterausschuss ermittelt den Verkehrswert in einem ausgewählten Gremium von mindestens drei Gutachtern nach Ortsbesichtigung, Beratung und Beschlusssitzung. Sie erhalten ein Gutachten, in dem alle wertrelevanten Gesichtspunkte sowie die Bewertungsmethoden nachvollziehbar dargelegt werden.
Ein Verkehrswertgutachten ist gebührenpflichtig (siehe Gutachterausschussgebührensatzung).
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