Verkehrsregelungen bei der Bombenentschärfung am 5. März

Auf dem Bild ist der Lageplan der Evakuierungszone mit Gefährdungsbereich zu sehen.
Lageplan der Evakuierungszone mit Gefährdungsbereich, Stand 15. Februar 2022. Klicken Sie das Bild an, um den Plan zu vergrößern. (© Stadt Aalen)

Die Entschärfung der Fliegerbombe am Samstag, 5. März erfordert für das betroffene Evakuierungsgebiet verschiedene Verkehrsregelungen, Sperrungen und Umleitungen. An diesem Tag werden alle Straßen, Wege und Plätze, die unmittelbar ins Evakuierungsgebiet münden ab 8 Uhr sowohl für Kraftfahrzeuge, als auch für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gesperrt. Auch die Durchfahrt durch die Ziegelstraße muss gesperrt werden. Daher wird für den Verkehr in und aus Fahrtrichtung Waldhausen eine Umleitung über die Alte Heidenheimer Straße – Hegelstraße – Kantstraße in beide Fahrtrichtungen ausgeschildert. 

Die OVA-Linie 83 (Röthardt) entfällt am Samstag, 5. März komplett, die Linie 81 (Heide) verkehrt nur bis 8 Uhr. Die OVA-Linie 71 (Grauleshof) wird über die Hegelstraße aufrechterhalten, allerdings werden dort die Haltestellen „Musikschule“, „Hardtstraße“, „Schellingstraße“, „Obere Hegelstraße“ und in der Ziegelstraße die Haltestellen „Ziegelstraße“, „Gesundheitsamt“ und „Straubmüller“ nicht bedient. 

Die Firma Beck und Schubert verkehrt ebenso über die Hegelstraße und bedient deshalb die Haltestellen „Straubmüller“, „Gesundheitsamt“ und „Gasthof Grauleshof“ (stadteinwärts) in der Ziegelstraße nicht.

Auf Höhe des Gasthauses Grauleshof wird deshalb eine Ersatzhaltestelle stadteinwärts eingerichtet. 

Alle Verkehrsteilnehmenden sowie alle Bürger*innen werden dringend gebeten, diese Sperrungen aus Sicherheitsgründen zu beachten und einzuhalten.

© Stadt Aalen, 25.02.2022