Verkaufs- und Informationsstände in der Fußgängerzone
Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Verkaufs- und Informationsständen in der Fußgängerzone.
Antragstellung:
schriftlich
Benötigte Unterlagen:
Angaben über Art, Größe, Warenangebot, Strombedarf, Bild vom Stand (wenn möglich)
Gebühr:
gemäß Satzung
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen