Grabstätten im Urnengemeinschaftsfeld sind Urnenwahlgräber, die von der Stadt für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt werden. Demnach ist das Urnengemeinschaftsgrab mehrfach belegbar. Bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten dürfen 2 Urnen darin bestattet werden. Für Grabstätten im Urnengemeinschaftsfeld mit Einzelgrabstein wird ein Nutzungsrecht verliehen. Individuelle Grabpflege ist hier nur in Form einer Steckvase erlaubt!
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