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Tragen von FFP2-Maske im Bürgeramt notwendig

Telefonische Terminvereinbarung ist auch beim Bürgeramt Aalen notwendig

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Bürgeramt der Stadt noch bis auf Weiteres nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 07361 52-1087) für Bürger*innen geöffnet ist.

Um den Dienstbetrieb auch unter arbeitsmedizinischer Sicht in Bezug auf alle Mitarbeiter*innen des Amts aufrecht zu erhalten, dürfen die Bürger*innen den vereinbarten Termin allerdings nur mit einer FFP2-Maske wahrnehmen. Eine normale medizinische Maske ist leider nicht ausreichend. Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung und Verständnis für diese Schutzmaßnahme des teilweise vulnerablen Personals.

© Stadt Aalen, 12.02.2021