Arbeitsschutzrechtliche Maßnahme in mehreren städtischen Einrichtungen
Um den Dienstbetrieb auch unter arbeitsmedizinischer Sicht in Bezug auf alle Mitarbeiter*innen aufrecht zu erhalten, dürfen die Bürger*innen ihren vereinbarten Termin in mehreren Ämtern und Dienststellen auch bei sinkenden Inzidenzzahlen nur mit einer FFP2-Maske wahrnehmen.
In folgenden Ämtern und Dienststellen ist bei einem Besuch aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht eine FFP2-Maske vorgeschrieben: dem Bürgeramt, der Bußgeldstelle und der Wohngeldstelle im Rathaus Aalen sowie beim Bezirksamt Unterkochen. Eine normale medizinische Maske ist dort nicht ausreichend. Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung und Verständnis für diese Schutzmaßnahme des teilweise vulnerablen Personals in der Verwaltung.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass alle Ämter und Dienststellen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung für Bürger*innen geöffnet sind.