Die seit 24.11.2021 in Kraft getretene neue Corona-Verordnung des Landes bestimmt, dass bei Eintritt der Alarmstufen nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Zutritt zu Gremiensitzungen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.
Des Weiteren haben Besucherinnen und Besucher während der Dauer der Gremiensitzungen eine medizinische Maske zu tragen.
Die Stadt Aalen weist darauf hin, dass diese Regelungen ab sofort für alle Gremiensitzungen der Stadt Gültigkeit haben:
-Ortschaftsratssitzungen
-Gemeinderat- und Ausschusssitzungen
Nicht-immunisierte Besucher werden gebeten, den tagesaktuellen Testnachweis vor Betreten des Sitzungsortes vorzuweisen.