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Teilnahme an der Zentralen Vormerkung für einen Betreuungsplatz zum Kindergartenjahr 2016/2017 bis zum 31. März 2016 möglich

Seit Anfang März können Familien durch die zentrale Vormerkung Plätze in Krippen oder Kindertageseinrichtungen im ganzen Stadtgebiet vormerken lassen. Diese Möglichkeit besteht nur noch bis zum 31. März 2016.

(© Foto: Oksana Kuzmina - Fotolia.com)

Die  Einführung der zentralen Vormerkung kommt bei den Aalener Familien gut an – bereits über 600 Vormerkungen sind innerhalb der ersten drei Wochen beim Amt  für Soziales, Jugend und Familie eingegangen.

 

Auch weiterhin ist eine zentrale Vormerkung nach einer kurzen Registrierung auf der städtischen Internetseite www.aalen.de (Pfad: „Bildung & Soziales“ - „Kinderbetreuung“ - „Zentrale Vormerkung“) bis zum 31. März 2016 möglich. Die Zusagen für einen Betreuungsplatz werden im April an die Familien verschickt, später eingehende Vormerkungen können dann nur noch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Restplätze berücksichtigt werden.

 

Bei Fragen oder Unterstützung bei der Vormerkung steht Ihnen das Amt für Soziales, Jugend und Familie, Frau Nicole Czech, Telefon: 07361 52-1250 gerne zur Verfügung. Sofern Sie zu Hause keinen Onlinezugang besitzen besteht auch weiterhin die Möglichkeit im Rathaus Zimmer Nummer 250 die Zentrale Vormerkung durchzuführen.

© Stadt Aalen, 18.03.2016