Stundung von Forderungen
Am rechten Rand können Sie im pdf-Format den Stundungsantrag für Forderungen der Stadt Aalen herunterladen. Das Dokument enthält weiterhin den Vordruck für die Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie allgemeine Hinweise zur Antragstellung.
Öffnungszeiten
Mahnabteilung:
Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Zuständige Dienststellen
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