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Streetart in Aalen

Damit das Hobby Streetart legal ausgeübt werden kann, unterhält die Stadt Aalen mehrere legale Flächen, die besprüht werden dürfen.

Auf folgenden Flächen dürfen Graffitis ohne gesetzliche Folgen gesprüht werden:

Auf dem Bild ist der Standort Haus der Jugend zu sehen, an dem Graffitis legal gesprüht werden dürfen.
Standort Haus der Jugend (© Stadt Aalen)

Haus der Jugend
Friedhofstraße 8
73430 Aalen

Auf dem Bild ist der Graffiti Standort Treffpunkt Rötenberg zu sehen, an dem legal Graffitis gesprüht werden dürfen.
Standort Treffpunkt Rötenberg (© Stadt Aalen)

Treffpunkt Rötenberg
Charlottenstraße 19
73431 Aalen

Auf dem Bild ist der Graffiti Standort Hochbrücke zu sehen, an dem Graffitis legal gesprüht werden dürfen.
Standort Hochbrücke (© Stadt Aalen)

Hochbrücke
Alte Heidenheimer Straße
73431 Aalen

Auf dem Bild ist eine Grafik zu sehen, auf der der Graffiti Standort Jugendtreff Wasseralfingen markiert ist.
Graffiti Standort Jugendtreff Wasseralfingen (© Stadt Aalen)

Jugendtreff Wasseralfingen
Geschwister-Schabel-Str. 5
73433 Aalen- Wasseralfingen

Regeln:

  • Andere Flächen sollen geschont werden. 
  • Mit den Werken anderer soll respektvoll umgegangen werden. 
  • Keine Beleidigungen.
  • Leere Dosen müssen selbst entsorgt werden.

     

Bei Fragen und Anregungen:

Zuständige Personen

Streetwork / Mobile Jugendarbeit
Jan Grau
Tel.: 07361 52-2383; 0162 2927929
Streetwork / Mobile Jugendarbeit
Holger Wengert
Tel.: 07361 52-2384; 0162 2188263

Digitale Hall of Fame

Die digitale Hall of Fame zeigt Kunstwerke, die an die legalen Flächen gesprüht wurden. Gerne kann die Bildergalerie erweitert werden. Fotos der Kunstwerke können über den unten stehenden Link per Online-Formular an die Zuständigen übermittelt werden.