Aufgrund akuter Gefahr für Leib und Leben hat die Stadtverwaltung Aalen für die Kleingartenanlage Wasseralfingen ein Betretungs- und Nutzungsverbot ausgesprochen.
Der Anfang des Jahres 2015 aufgetretene Einbruch eines Stollens, der unter der Anlage verläuft, wurde vom zuständigen Landesamt für Geologie in Freiburg sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben begutachtet und dann mit Betonmasse verfüllt. Laut Auskunft der zugezogenen Experten dieser Fachbehörden kann jedoch derzeit ausgeschlossen werden, dass an anderer Stelle auf dem Gelände erneut ein Stolleneinbruch passiert.