Die Stimmzettel für die drei Kommunalwahlen Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsräte werden zurzeit an 53.000 Wähler und Wählerinnen, je nach Wahlberechtigung, für die Urnenwahl bis Mittwoch, 22. Mai 2019 zugestellt.
Jedem Wahlberechtigten wird dadurch ermöglicht, die Stimmzettel Zuhause in Ruhe auszufüllen und mit in das Wahllokal zu nehmen. Selbstverständlich werden auch im Wahllokal Stimmzettel bereitgehalten.
Zu beachten ist, dass dies keine Briefwahlunterlagen sind. Auch wenn bereits Briefwahl beantragt und die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgt ist, werden trotzdem aufgrund der gesetzlichen Vorschriften gem. § 18 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz die Stimmzettel für die Urnenwahl übersandt.
Die Stimmzettel für die Europawahl sind nur im Wahllokal erhältlich oder es kann per Briefwahl abgestimmt werden.