Sterbefälle: Anzeige und Sterbeurkunden
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall den Sterbefall zu beurkunden und die Sterbeurkunden auszustellen. Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde.
Anzeige
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) anzuzeigen. In der Regel erledigt diese Formalität ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen.
Sterbefall zu Hause
Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen in mehreren Ausführungen) können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der Bestatter kümmert sich auch um die Anzeige beim Standesamt. Sie können einen Sterbefall natürlich auch persönlich beim zuständigen Standesamt anzeigen.
Sterbefall im Krankenhaus oder Altenpflegeheim, Einrichtungen und Behörden
Beispiel: Sie werden vom Personal benachrichtigt und über weitere Schritte informiert. Es wird empfohlen, sich an einen Bestattungsdienst/ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl zu wenden. Der jeweilige Bestattungsordner wird Ihnen auch alles Nötige erklären.
Wer meldet den Todesfall
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Personen verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.
Wenn Sie einen Bestattungsdienst/ein Bestattungsinstitut beauftragt haben, wird im Allgemeinen von dort alles Nötige veranlasst.
Benötigte Unterlagen (bitte mitbringen)
- die ärztliche Todesbescheinigung (alle Ausfertigungen)
- bei Ledigen zusätzlich: die Geburtsurkunde (20,00 Euro)
- bei Verheirateten zusätzlich: die Eheurkunde (20,00 Euro)
- bei Verwitweten zusätzlich: die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- bei Geschiedenen zusätzlich: das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Sterbeurkunden für die Krankenkasse und für Rentenzwecke sind ebenfalls gebührenfrei. Für die Ausstellung von Sterbeurkunden für den weiteren Bedarf sind folgende Gebühren zu entrichten: Jede Urkunde/auch internationale Urkunde: 20,00 Euro.
Bestellung von Sterbeurkunden
Besonders komfortabel können Personenstandsurkunden mit unserem Bestellassistenten inklusive Bezahlfuktion bestellt werden.
Nachlassangelegenheiten
Das für den letzten Wohnsitz zuständige Standesamt verständigt das Nachlassgericht über Sterbefälle in seinem Zuständigkeitsbereich.
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Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab über das Online-Buchungstool einen Termin mit uns.
Urkundenanforderung auf der Seite Bestellung von Personenstandsurkunden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit kommerziellen Online-Anbietern zusammenarbeiten!
Ansprechpartner/in
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GeschäftsstellenleiterinSabine KlingTel.: 07361 9771-41Fax: 07361 9771-50E-Mail: rathaus.hofen@aalen.de
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GeschäftsstellenleiterinIngrid StaudeneckerTel.: 07367 9618-11Fax: 07367 9618-19E-Mail: rathaus.waldhausen@aalen.de
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Stellvertretende BezirksamtsleiterinLeonie SorgTel.: 07361 9791-18Fax: 07361 9791-33E-Mail: rathaus.wasseralfingen@aalen.de