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Förderprogramm für steckerfertige Solaranlagen (Balkon-PV)

Auf dem Bild ist eine Balkon-PV-Anlage zu sehen.
(© Pixabay.com)

Die Stadt Aalen hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das Bürgerinnen und Bürgern dabei unterstützen soll, auf ihren Balkonen umweltfreundlichen Solarstrom zu erzeugen. Personen, die zur Miete wohnen oder Eigentum besitzen, erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 75 Euro für den Kauf eines sogenannten „Balkonkraftwerks". 

Am 16. Mai 2024 sind Gesetzesänderungen für Photovoltaikanlagen, das Solarpaket I, in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die erlaubte Einspeisungsleistung für steckerfertige Solaranlagen.

Seit diesem Datum ist es Betreibern solcher Anlagen gestattet, bis zu 800 Wp in das öffentliche Netz einzuspeisen. 

Das Förderprogramm der Stadt Aalen unterstützt Anlagen, die bis zu 800 Wp einspeisen. Die Nennleistung der Anlage muss bei der Registrierung beim Markststammdatenregister deutlich abzulesen sein. 

Zudem hat die Bundesnetzagentur seit 1. April 2024 die Anmeldung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister wesentlich vereinfacht.

Nur die Anschaffung der Solaranlage ist durch das Förderprogramm der Stadt Aalen förderfähig. Kosten für die Installation solcher Anlagen oder bauliche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.


Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • der Nachweis der Registrierung der Anlage „in Betrieb“ im Marktstammdatenregister. Die Nennleistung der Anlage muss deutlich erkennbar sein. Anlagen mit einer Einspeisung über 800 Wp können nicht gefördert werden.
     
  • der Rechnungsnachweis über den Kauf der Anlage
    Die Antragstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Kauf der Anlage erfolgen.
     
  • ein Foto der installierten Anlage im Betrieb. 
    Die Gebäudefassade sollte auf dem Bild erkennbar sein.
     
  • der ausgefüllte Förderantrag:
    o    Name und Anschrift
    o    E-Mail-Adresse 
    o    Anschrift der Anlage
    o    Zustimmung zur Datenschutzerklärung 
    o    Zustimmung zu den FAQs der Stadtwerke Aalen GmbH über Installation und Betrieb von steckerfertigen Solaranlagen.
    o    Kontonummer


Diese Unterlagen sollten als Dateien im Online-Antrag eingereicht werden, der seit 1. Januar 2024 über den untenstehenden Link zugänglich ist. Im Rahmen des Antragsprozesses ist auch die Zustimmung zu den FAQs der Stadtwerke Aalen GmbH bezüglich der fachgerechten Installation und des Betriebs einer solchen Stromerzeugungsanlage erforderlich.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Aalen. Die Förderperiode erstreckt sich über 4 Jahre, vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Pro Jahr werden maximal 250 Anlagen bezuschusst, wobei für jede Wohnung maximal eine Anlage bezuschusst werden kann. Die Antragsstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Kauf der Anlage erfolgen.

Weitere Einzelheiten zum Förderprogramm können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Der Antrag auf Förderung für steckerfertige Solaranlagen kann online unter www.bit.ly/antrag-foerderprogramm-steckerfertige-solaranlagen gestellt werden.

Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zur Förderung von steckerfertigen Solaranlagen wünschen, können per E-Mail unter klimafreundlichesbauen@aalen.de oder telefonisch unter 07361 52-1330 Kontakt aufnehmen.

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