Stadtverwaltung weist Vorwürfe der FDI zurück Behauptungen zum Sozialen Wohnungsbau und Satzungsverstoß der Wohnungsbau Aalen GmbH entbehren jeglicher Grundlage.
Die Stadtverwaltung Aalen weist die gegen die Wohnungsbau Aalen GmbH und OB Thilo Rentschler erhobenen Vorwürfe und Behauptungen der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts (FDI) entschieden zurück. In einem als Fragenkatalog formulierten und so titulierten Antrag vom 27. August hatte die FDI den Anschein erweckt, für „den Großteil der Bevölke-rung“ zu sprechen, wenn eine Neuaufstellung der Wohnungspolitik angestrebt werde.
Der bloßen und unerträglichen Behauptung, dass der bisherige Ansatz zur Versorgung mit preiswertem Wohnraum gescheitert sei, wird deutlich widersprochen. „Aalen ist die Kommune, die in der Region am meisten dafür tut, um der Wohnungsnot durch eine Steigerung des Angebots entschieden entgegen zu treten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Aalen erfreulicherweise steigende Einwohnerzahlen zu vermelden hat. Die bereits 2014 initiierte Wohnbauoffensive wurde durch den Gemeinderatsbeschluss Ende 2017 mit sozialen Komponenten (25-Prozent-Quote für den sozial geförderten Wohnungsbau) beim Verkauf städtischer Grundstücke sowie dem Schließen städtebaulicher Ver-träge mit Bauträgern präzisiert und erweitert. Nach nur wenigen Monaten zu verkünden, diese vorsorgende Politik sei gescheitert, ist ein komplett falsches Signal sowohl an Investoren wie auch an die Bevölkerung. Dieses Vorgehen wird dem komplexen, mit zahlreichen Aspekten behafteten Thema nicht gerecht“, erklärt Aalens OB Thilo Rentschler.
Ein so wichtiges Zukunftsthema mit haltlosen und zum Teil persönlichen Anschuldigungen zu vermengen und mit rechtlichen Drohungen auszukleiden, entspricht nicht einer demokratischen Grundgesinnung und dem lösungsorientierten Vorgehen der Verwaltung. „Mit sehr großer Mehrheit werden bei fast jeder Sitzung Anträge der FDI dieser Art abgelehnt. Ich bitte daher die FDI darum, auf den Boden eines konstruktiven Miteinanders in der Gremienarbeit zurückzufinden“, sagt Thilo Rentschler.
Der als Pseudo-Antrag deklarierte Fragenkatalog der FDI wird von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbau Aalen GmbH beantwortet wer-den. Ein beschlussfähiger Antrag, wie es die Gemeindeordnung für eine Behandlung im Gemeinderat vorschreibt, ist aus dem Schreiben der FDI vom 27. August nicht ersichtlich.