Stadtsanierung / Stadterneuerung
Der Wandel der Städte, die Auslagerung von Einkaufsmöglichkeiten und Firmen, der Rückgang der Landwirtschaft, aber auch höhere Flächen- und Qualitätsansprüche an das Wohnen haben hier in Aalen wie auch in anderen Städten Spuren hinterlassen. Alte Gebäude haben ihre frühere Zweckbestimmung verloren und stehen leer oder werden nur noch wenig genutzt.
Ihre Sanierung scheint für die Eigentümer zu aufwändig und unrentabel. Verfall oder gar Abriss solcher Bauwerke aber zerstören unwiederbringbar kulturelle und historische Werte.
Durch die Aufgabe oder Ausgliederung von Firmen können innenstadtnahe Flächen frei werden, diese gilt es zu ordnen und einer sinnvollen neuen Nutzung zuzuführen. Daher ist die Stadtsanierung bzw. Stadterneuerung oder auch Dorfentwicklung eine wichtige Aufgabe der Stadtplanung bei der es um die Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer oder baulicher Missstände geht.
Durch die Maßnahmen der Stadtsanierung und Stadterneuerung soll das vertraute Stadtbild gewahrt, zum Teil auch ergänzt und eine Wiederbelebung der historisch gewachsenen Viertel erreicht werden. Die Stadt soll als vielfältiger Lebensraum verstanden werden, den es zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und ständig zu erneuern gilt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist im Baugesetzbuch geregelt. Zuerst werden in dem für eine Sanierung vorgesehenen Gebiet "Vorbereitende Untersuchungen" durchgeführt. Sie dienen als Basis für die Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit einer Sanierung. Danach kann die Gemeinde das Gebiet durch Gemeinderatsbeschluss förmlich festlegen (Sanierungssatzung), das heißt der räumliche Umfang des Sanierungsgebietes wird verbindlich definiert. Diese Sanierungssatzung wird ortsüblich bekannt gemacht (im Amtsblatt der Stadt Aalen). Bei bestimmten Verfahren wird außerdem in die Grundbücher der Grundstücke ein "Sanierungsvermerk" eingetragen.
Danach können die Ordnungs- und Baumaßnahmen innerhalb des formell festgelegten Sanierungsgebietes durchgeführt und gefördert werden. Es gibt verschiedene Stadterneuerungsprogramme mit denen auch eine finanzielle Förderung öffentlicher Maßnahmen (zum Beispiel Gestaltung von Straßen) und privater Maßnahmen (zum Beispiel Wohnungsmodernisierung) verbunden ist. Je nach Programm werden die Maßnahmen von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Aalen bezuschusst. Die jeweiligen Bedingungen für eine Förderung müssen im Einzelfall geklärt werden.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
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