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Stadtjäger

In den vergangenen Jahren drängen vermehrt Wildtiere in die Siedlungsbereiche und es kommt dadurch zu Schadensfällen in Wohngebieten. 
Die Stadt Aalen hat dafür sogenannte Stadtjäger beauftragt, die sich genau um diese Fälle kümmern. Dabei handelt es sich um Jäger, die eine spezielle Zusatzausbildung zum Stadtjäger absolviert haben. Die Zuständigkeit der Stadtjäger beschränkt sich ausschließlich auf die sogenannten befriedeten Bezirke, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf. Hierzu zählen insbesondere Siedlungs- und Wohngebiete, Hausgärten, Hofräume und Friedhöfe. Alle sonstigen bejagbaren Flächen werden weiterhin von den jeweiligen Jagdpächtern betreut.

Maßnahmen:
Präventive Maßnahmen haben bei der Arbeit der Stadtjäger stets Vorrang und können durch die Stadtjäger mit Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten in eigener Zuständigkeit und nach eigenem Ermessen erfolgen. Die Jagd darf durch die Stadtjäger nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder sofern dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist.

Beauftragung und Kosten: 
Die Stadtjäger werden nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Sie sind nicht bei der Stadt Aalen angestellt. Die Kosten trägt - analog zur Schädlingsbekämpfung im privaten Bereich - der jeweilige Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt ebenso direkt mit dem beauftragten Stadtjäger.

Im Stadtgebiet Aalen wurden insgesamt sieben Stadtjäger bestellt. Diese kümmern sich künftig nebenberuflich in einer Art „Stadtjägerpool“ um private Anfragen und Aufträge.

Die Stadtjäger sind zentral unter der Telefonnummer 07361 52-2550 und per Mail unter stadtjaeger@aalen.de zu erreichen.

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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