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Stadt setzt besprochene Maßnahmen um und nimmt Sorgen in Affalterried ernst

Stadt Aalen nimmt Stellung zu den Gesprächen und den Forderungen der Bürgerinitiative Affalterried: Maßnahmenplan wurde vorgestellt

Die Bürgerinitiative Affalterried hat am 8. Oktober Landrat Klaus Pavel sowie OB Thilo Rentschler angeschrieben und darüber informiert, dass sie sich an die Gemeinde- und Ortschaftsratsmitglieder gewandt haben. Darin fordert die Bürgerinitiative eine durchgängige 30er-Zone in der Mönchsbuchstraße, beidseitig breitere Gehwege sowie aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen. 

Die Stadt Aalen nimmt die in den beiden Bürgerinfo-Gesprächen am 7. Dezember 2018 und am 28. August 2019 geäußerten Sorgen der Affalterrieder Bürgerinnen und Bürger ernst. Die kurz-, mittel- und langfristig möglichen Verbesserungen an der Ortsdurchfahrt wurden bei der zweiten Infoveranstaltung durch das städtische Tiefbauamt vorgestellt und erläutert. In der Diskussion wurde durch die Anwesenden befürwortet, eine vorgeschlagene Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit zwischen Ortsmitte und Bushaltestelle anzuordnen. Bei der zweimaligen Verkehrsschau am 5. Februar 2019 und am 29. August 2019 wurde seitens der Polizei diese Maßnahme nicht befürwortet. Die Stadt Aalen hat durch eine Anordnung von OB Thilo Rentschler diese trotzdem erlassen und inzwischen bereits umgesetzt. Diese ist durch die fehlende Verkehrssicherheit auf dem ausgewiesenen Abschnitt zu rechtfertigen. Eine durchgängige 30er-Beschränkung ist durch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht möglich. Weder der Lärmaktionsplan noch Frequentierung der Straße, Luftreinhaltungsvorschriften oder das Vorhandensein von Kita, Schule, Krankenhaus oder Pflegeheim lassen bislang eine prinzipielle Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zu. Dennoch prüft die Stadt Aalen, ob in Affalterried ein Pilotversuch für eine durchgängige Reduzierung der Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt künftig möglich sein kann.

Die weiterhin vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Optimierung der Querung bei der Bushaltestelle sowie das Herstellen von Barrierefreiheit und das Anlegen einer weiteren Querungshilfe in der Ortsmitte Affalterrieds wurden durch die anwesenden Bürgerinnen und Bürger begrüßt – ebenso wie das Anbringen eines eisfreien Spiegels an der Einmündung der Onatsbachstraße in die Mönchsbuchstraße. Das Anbringen eines Radschutzstreifens in Richtung Wasseralfingen als zusätzliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung wurde von den Besuchern der Infoveranstaltung jedoch abgelehnt – unter anderem mit der Begründung, dass dann auf der Straße nicht mehr geparkt werden dürfe. Ein solcher Radfahrstreifen hätte die Straße optisch verschlankt und dadurch die Geschwindigkeit reduzieren helfen. Einigkeit herrschte zudem bei der Veranstaltung über die langfristig von Stadt und Stadtwerken zu planende Sanierung der gesamten Ortsdurchfahrt sowie der Gehwege im Zuge der Erneuerung von Abwasserkanälen und sonstigen Zuleitungen. 

Die im Schreiben der Bürgerinitiative geforderte Reduzierung der Fahrbahnbreite von 6 auf 5,50 Meter ist aus städtischer Sicht nicht denkbar, da es beim Begegnungsverkehr Lkw/Lkw bzw. Bus zu gefährlichen Situationen käme. Die Regelbreite einer klassifizierten Straße wie der K 3325 beträgt 6,50 Meter. Ein Verbreitern des Gehwegs kann nur durch Grunderwerb der Stadt von den Anliegern bewerkstelligt werden. Die weiterhin geforderten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen werden durch die gesetzlichen Vorgaben des Lärmaktionsplans bei dessen geplanter Fortschreibung zu überprüfen sein. Derzeit sind sie im bestehenden Regelwerk nicht vorgesehen. 

Die Planungen zur Ertüchtigung der Anschlussstelle Affalterried werden durch das Landratsamt Ostalb durchgeführt und wurden – wie in der zur AUST-Sitzung am 10. Oktober präsentierten Sitzungsvorlage 6619/002 dargestellt – ebenfalls mit den Bürgerinnen und Bürgern Affalterrieds durch Landrat Klaus Pavel und Vertretern des Straßenbauamts des Ostalbkreises besprochen. Alle dabei geäußerten Anregungen aus den beiden Veranstaltungen sollen laut Landratsamt bei der weiteren Ausarbeitung geprüft werden.

© Stadt Aalen, 10.10.2019