Stadt regelt Personenzahl bei Trauungen neu
Neue Bestimmungen zur Durchführung von standesamtlichen Trauungen – Begrenzung der Personenzahl in verschiedenen Trauräumen
In einer Mitteilung des Städtetages Baden-Württemberg wurde darauf hingewiesen, dass die Kommunen bei der Durchführung von standesamtlichen Trauungen selbst in eigener Zuständigkeit über die konkreten Schutzvorkehrungen vor Ort aufgrund der Gesundheitsgefährdung durch das Corona-Virus entscheiden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Die Stadt Aalen hat unter Berücksichtigung dieser Vorgaben nun festgelegt, dass ab sofort unter Anwendung einer Zwei-Meter-Abstandsregel für jede an einer standesamtlichen Trauung teilnehmenden Person 4 m² Fläche zur Verfügung stehen sollen. In Abhängigkeit der Größe des jeweiligen Trauraumes ergeben sich folgende Teilnehmerzahlen an standesamtlichen Trauungen:
- Aalen:
- Rathaus Trauraum: 10 Personen
- Napoleonzimmer: 7 Personen
- Villa Stützel: 49 Personen
- Wasseralfingen:
- Trauraum Rathaus: 12 Personen
- Tiefer Stollen: 19 Personen
- Dewangen:
- Rathaus Trauraum: 12 Personen
- Hofen:
- Rathaus Trauraum: 12 Personen
- Unterkochen:
- Trauzimmer: 4 Personen
- Sitzungssaal: 21 Personen
- Ebnat:
- Rathaus Trauraum: 4 Personen
- Waldhausen:
- Rathaus Trauraum: 5 Personen
- Trauraum Saal 1 Bürgerhaus: 16 Personen
- Trauraum Saal 2 Bürgerhaus: 12 Personen
- Trauraum großer Saal Bürgerhaus: 32 Personen
- Fachsenfeld:
- Trauraum: 4 Personen
- Sitzungssaal: 11 Personen
- Schloss, Gartensaal: 9 Personen
- Schloss, Schafstall: 9 Personen
- Freibereich am See: 50 Personen
- Lindengarten: 50 Personen
Informationen zu den Regelungen:
Standesamtsbezirk Aalen:
standesamt@aalen.de
Telefon 07361 52-1004
Standesamtsbezirk Waldhausen:
rathaus.waldhausen@aalen.de
Telefon 07367 9618-0
Standesamtsbezirk Ebnat:
rathaus.ebnat@aalen.de
Telefon 07367 9617-0
© Stadt Aalen, 02.06.2020