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Stadt hilft mit Zuschüssen den Sportvereinen finanziell

Unbürokratisches Sichern der Liquidität der Vereine ist Ziel

Regelzuschüsse für 2020 werden bis Ende Juni an Sportvereine ausbezahlt und Nutzungsentgelte für Hallen gestundet.

Alle laufenden Zuschüsse der Regelförderung der Stadt Aalen für die Sportvereine im Stadtgebiet werden bis Ende Juni 2020 für das komplette Jahr 2020 vorzeitig ausbezahlt. Zudem werden den Vereinen die Nutzungsentgelte für die städtischen Sportstätten gestundet. Darauf einigten sich Vertreter der Verwaltungsspitze und der Vereine am Freitag, 5. Juni, bei einem Treffen im Rathaus. „Wir wollen unseren Sportvereinen damit helfen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und einen bestmöglichen Sportbetrieb zum Wohle ihrer Mitglieder ermöglichen. Damit leisten wir einen großen Beitrag, um unbürokratisch die Liquidität bei den Vereinen zu verbessern“, sagte OB Thilo Rentschler nach dem Gespräch.

Daran hatten Armin Peter, Vorsitzender des Stadtverbands Sport + Kultur Wasseralfingen, Dieter Grahn, Schatzmeister des Stadtverbands Sporttreibender Vereine Aalen, Manfred Pawlita, Geschäftsführer der Aalener Sportallianz (ASA), und Achim Pfeifer, Vorsitzender der TSG Hofherrnweiler-Unterrombach, teilgenommen.

Die städtischen Hilfen wurden von den Vertretern der Vereine begrüßt. „Wir danken der Stadt für ihr Entgegenkommen, nachdem das Haushaltssicherungskonzept 2020 durch den Gemeinderat auf den Weg gebracht wurde“, sagte Manfred Pawlita stellvertretend für alle Teilnehmer. Das Amt für Bildung, Schule und Sport bezifferte die Summe der auszuzahlenden Mittel auf rund 500.000 Euro. Sie wird nun kurzfristig von der Kämmerei an die Vereine fließen. „Wir möchten damit sicherstellen, dass unsere Vereine, die wichtige Aufgaben bei der Kinder- und Jugendförderung sowie der Gesundheitsprävention übernehmen, nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, sagte OB Rentschler.

Sportbürgermeister Karl-Heinz Ehrmann nannte die wesentlichen Zuschussarten, die in dem Paket enthalten sind. Es umfasst neben Geldern für die Kinder- und Jugendförderung  ebenso Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter, den Unterhalt vereinseigener Sportstätten und Verwaltungszuschüsse. Ebenso würden Nutzungsentgelte für den Schulsport auf vereinseigenen Anlagen gewährt und die Nutzungsentgelte in städtischen Sportstätten gestundet.

© Stadt Aalen, 10.06.2020