Reaktion auf eine Petition an den Aalener Gemeinderat: Bürgerbeteiligungsprozess ist bereits mit Bürgerinfo am 10. April angelaufen. Chance für positive Entwicklungsmöglichkeiten in citynaher Lage.
Aufgrund anstehender Veränderungen zwischen Wilhelm-Merz-Straße und Kocher sieht die Stadt die Voraussetzungen für ein Untersuchungsgebiet zur Klärung der Sanierungsbedingungen als gegeben an. Das Ausweisen eines Sanierungsgebietes setzt zunächst umfassende Klärungen und Bestandserhebungen unter Beteiligung der Betroffenen voraus. Damit hat die Stadt die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt. Stadterneuerungs- und Entwicklungsaufgaben konnte die Stadt Aalen gegenüber dem Wirtschaftsministerium bereits im Herbst 2016 nachweisen. Im Frühjahr 2017 hat sie erste Fördermittel zur Konkretisierung der Sanierungsziele und weiterer Maßnahmen vom Land erhalten. Neben der Neuentwicklung auf dem ehemaligen Union-Areal stehen eine Kocherrenaturierung sowie das Fortführen einer Radwegeverbindung bis zur Innenstadt im Fokus der Stadtplaner. Zudem liegen der Stadtverwaltung bereits mehrere Anfragen auf Sanierungsförderung von privater Seite unter den Eigentümern eines möglichen Sanierungsgebiets vor.
Zum geplanten Sanierungsgebiet „Aalen-Mitte – Wilhelm-Merz-Straße“ hat am 10. April 2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rathaus stattgefunden. Dabei hat die STEG Stadtentwicklung GmbH gemeinsam mit der Stadtverwaltung über die geplanten Projekte und mögliche private Modernisierungsmaßnahmen sowie Zuschüsse informiert. Der frühzeitig gestartete Prozess der Bürgerbeteiligung soll in den kommenden Monaten intensiv fortgesetzt werden. Ist der Vorbereitungsprozess der Verwaltung mit Unterstützung der STEG abgeschlossen, wird das Ergebnis den kommunalen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Abgrenzung eines Sanierungsgebietes kann als Ergebnis dieses Prozesses kleiner ausfallen als das heutige Untersuchungsgebiet.
Die Behauptung von Hans-Gilg Naegele, wonach die Stadt ihre Pläne unter Verschluss gehalten hat, ist nicht zutreffend. Bereits zur Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet Aalen-Süd/Union-Areal war der zuständige Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung im Oktober 2018 sowie davor im Rahmen des Wettbewerbs zum Union-Areal im Juli und Dezember 2017 befasst. Nach dem Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses zum Gebiet Aalen-Süd/Union-Areal konnten die Maßnahmen und Kosten genauer abgeschätzt werden. Im Herbst 2018 wurde deshalb erneut die Förderung beim Land beantragt. Das Wirtschaftsministerium hat daraufhin jüngst 1,3 Millionen Euro für ein Sanierungsgebiet „Aalen-Mitte – Wilhelm-Merz-Straße“ im Rahmen seiner Programmentscheidung bewilligt – deutlicher Rückenwind des Landes für ein Sanierungsgebiet und eine Bestätigung der städtischen Sanierungsziele. Prinzipiell geht es um eine Stärkung und Weiterentwicklung des ehemaligen Industriegebietes zu einem vielfältig genutzten innenstadtnahen Quartier.
Fast alle in der Petition der Sanierungsgebiet-Gegner vorgebrachten Gründe für ein Ablehnen des geplanten Sanierungsgebiets weist die Stadtverwaltung Aalen zurück. So soll die Wilhelm-Merz-Straße nicht in eine verkehrsberuhigte Zone umgewandelt werden. Der Kocherbrückenbau in der Burgstallstraße wird nicht zeitlich gestreckt, um – wie behauptet – ein Exempel zu statuieren. Es handelt sich hierbei um eine dringend notwendige Sanierung der 100 Jahre alten Brücke. Es liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass durch die Schließung der Einfahrt zum Kaufland für Kunden von der Wilhelm-Merz-Straße her nach der Neueröffnung des Versorgers erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen sind. Der in der Petition angegebene Bodenrichtwert von 170 Euro/m² stimmt nicht. Die Stadt Aalen kann ihr Vorkaufsrecht nur zu marktüblichen Konditionen ausüben, weshalb von Teilenteignung nicht gesprochen werden kann. Ein Vorkaufsrecht kann nur dann ausgeübt werden, wenn ein Eigentümer sowieso Verkaufsabsichten hegt.
Die Stadtverwaltung möchte die Bewohner des betroffenen Areals nicht – wie in der Petition behauptet – vertreiben. Durch ein Sanierungsgebiet besteht vielmehr für die Bewohner und Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, ihr Wohneigentum mit Fördermitteln zu modernisieren. Mit dem Schaffen eines Sanierungsgebiets ergeben sich für die Stadt Aalen Chancen, in Citynähe eine positive Stadtentwicklung voranzutreiben, die den Flächenverbrauch in der Peripherie eindämmt. Gemeinsam kann mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet sowie dem Gemeinderat für viele Menschen im Sanierungsgebiet eine Stadt der kurzen Wege geschaffen werden. Ein urbanes Quartier mit einer Nutzungsmischung – zu der auch Wohnen gehört – kann für bestehende und neue Betriebe Anreize bieten. Deshalb sieht die Stadtverwaltung Aalen keinen Grund, die laufenden Vorarbeiten und Planungen für ein Sanierungsgebiet prinzipiell zu stoppen.
Städtebauliche Ziele fürs geplante Sanierungsgebiet Neben einer Aufwertung des zentrumsnahen Stadtraums ist eine Modernisierung und Instandsetzung bestehender, privater Gebäude möglich. Auf freien Flächen könnte das innerstädtische Wohnungsangebot auch im Hinblick auf den demografischen Wandel ergänzt und abgerundet werden. Der Erhalt historisch bedeutsamer Strukturen und Gebäude wie dem Bahnwärterhäuschen, industrieller Villengebäude ist ein weiteres städtisches Ziel. Der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung reduziert den Flächenverbrauch. Im geplanten Sanierungsgebiet kann zudem ein Teil der Grünkonzeption Aalen umgesetzt werden, Stichworte sind hierzu die Vernetzung von innerörtlichen Freiräumen und Flächen zur Naherholung sowie eine umweltbewusste Anbindung der Innenstadt. Die Erlebbarkeit des Kochers ist ein wichtiges Anliegen.
Insgesamt soll der Standort als Wohn-, Arbeits- und Lebensort weiterentwickelt werden. Für ähnliche Initiativen hat die Stadt Aalen an anderen Stellen im Stadtgebiet (Rieger-Areal, Quartier am Stadtgarten, Stadtoval, Blumen Ulrich, Maiergasse und andere) viele positive Rückmeldungen erhalten. Solche Innenentwicklungsmaßnahmen tragen zur Zukunftsfähigkeit der Stadt bei. Sie dienen auch der Stadtgesellschaft, den Eigentümern und Nutzern.