Sprengstoffwesen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
(nach § 34 Abs. 2 der 1. VO zum Sprengstoffgesetz)
Gebühr:
55 Euro
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag (siehe rechte Spalte)
Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Zentralregister/Erziehungsregister wird vom Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung der Stadt Aalen beantragt.
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz:
- zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- zum Vorderladerschießen
- zum Böllerschießen
Gebühr:
55 bis 132 Euro
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag (siehe rechte Spalte)
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis
Erlaubnis nach § 20 Sprengstoffgesetz:
Der Befähigungsschein berechtigt den Inhaber zum Umgang, Verkehr und zur Einfuhr mit und von explosionsgefährlichen Stoffen.
Der Befähigungsschein wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen nach dem Sprengstoffgesetz erfüllt sind:
- persönliche Zuverlässigkeit
(wird von der Stadt Aalen überprüft) - Nachweis der Fachkunde
(Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, wer an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang er-folgreich teilgenommen und eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat.) - Mindestalter 21 Jahre
- körperliche Eignung
Gebühr:
77 Euro (Neuausstellung)
55 Euro (Verlängerung)
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag (siehe rechte Spalte)
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis (siehe Nachweis der Fachkunde)
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung