Der anspruchsberechtigte Personenkreis für die Spionkarte wurde erweitert. Zukünftig können Familien und Alleinerziehende ab 4 Kindern sowie Menschen mit einer Schwerbehinderung ab 70 GdB eine Spionkarte unabhängig vom Einkommen beantragen. Studierende und Auszubildende bis 25 Jahre erhalten unabhängig von ihrer Wohnsituation eine Spionkarte. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen für Alleinstehende, Paare ohne Kinder und Familien und Alleinerziehende angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2021.
Die Spionkarte ist seit dem 01.07.2019 in Aalen im Einsatz und ist das Nachfolgemodell des damaligen Aalener Familien- und Sozialpasses. Mit der Spionkarte erhalten berechtigte Einzelpersonen und Familien Vergünstigungen bei zahlreichen Aalener Anbietern, unter anderem beim Musikschulunterricht, in Hallen- und Freibädern, bei den Kursangeboten der Volkshochschule Aalen, bei Betreuungs- und Ferienangeboten für Schüler, bei Schwimmkursen, im Explorhino und zahlreichen weiteren kulturellen und sportlichen Angeboten. Die Eintrittsgelder und Gebühren reduzieren sich mit Vorlage einer Spionkarte um 35 %. Manche Angebote sind mit der Spionkarte sogar kostenlos, wie beispielsweise die Stadtbibliothek, die städtischen Museen und die Aalener Stadtführungen.
Die neuen Regelungen der Spionkarte wurden in einem Arbeitskreis, bestehend aus Vertretenden des Gemeinderats und der Verwaltung, nach intensiver Diskussion entwickelt. Die Berechnung des zulässigen Bruttojahreseinkommens zum Erhalt der Spionkarte orientiert sich am Nettoäquivalenzprinzip, um das Wohlstandsniveau von Haushalten unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung vergleichbarer zu machen.
Aktuelle Infos zum berechtigten Personenkreis finden Sie hier
Antragsberechtigt sind berechtigte Bürger*innen mit alleinigem Wohnort oder mit Hauptwohnsitz in Aalen.
Die Spionkarte kann im Bürgeramt im Rathaus Aalen sowie in den Ortschaftsverwaltungen und Bezirksämtern der Stadt Aalen beantragt werden.
Berechtigte Bürger*innen mit Wohnort in Essingen können die Spionkarte nur im Bürgeramt der Gemeinde Essingen beantragen.
Eine digitale Antragsstellung ist derzeit noch nicht möglich. Den Antrag im PDF-Format zum Vorausfüllen finden Sie hier.
Die Spionkarte hat ab Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.
Die Neuausstellung einer Spionkarte ist für eine Verlustentschädigung in Höhe von 10 € je Spionkarte möglich.
Das Ablaufdatum der neu ausgestellten Spionkarte entspricht dem Ablaufdatum der verloren gegangen Spionkarte.
Das aktuelle Jahr ist für die Berechnung der Einkommensgrenzen maßgeblich.
Nachweise bei der Stichprobenüberprüfung durch das Amt für Soziales, Jugend und Familie können aktuelle Gehaltszettel / Behördenbescheide sein sowie ggf. Prüfung des Steuerbescheids im Folgejahr.