Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung
Der Gewerbetreibende darf Geldspielgeräte nur aufstellen, wenn die Stadt Aalen als zuständige Behörde bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist, § 33 c Abs. 3 GewO.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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