Sondernutzung Warenständer / Werbetafeln / Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen
Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Warenständern / Werbetafeln in der Fußgängerzone
Antragstellung:
schriftlich
Benötigte Unterlagen:
Angaben über Art, Größe und Warenangebot.
Gebühr:
Gemäß Satzung.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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