Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer im Ratsinformationssystem unter www.aalen.de.
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (AUSt) lehnt mit 11 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen den folgenden, weitergehenden Vorschlag der Verwaltung ab:
1. Die Beinstraße wird für den Radverkehr geöffnet.
2. Nach einer Testphase von einem Jahr wird im Gremium über die Erfahrungen berichtet.
3. Das kurze Stück vom Facharztzentrum bis zur Beinstraße wird ebenfalls für den Radverkehr geöffnet.
Der Ausschuss lehnt mit 11 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen den Beschlussantrag der Verwaltung ab und gibt keine Empfehlung an den Gemeinderat:
1. Die Beinstraße wird morgens (6.00 – 10.00 Uhr) für den Radverkehr (Schüler) geöffnet.
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, alles Notwendige (Beschilderung, Änderung von bestehenden Satzungen, etc.) zu veranlassen, bzw. in die Wege zu leiten.
Der AUSt beschließt einstimmig:
1. Die städtebauliche Entwicklung im Bereich Aalen-Süd ist ein Baustein der aktuellen Stadtentwicklung. Die seitherigen planerischen Überlegungen und Diskussionen im Bereich zwischen Kocher, Walkstraße und Ulmer Straße (siehe Anlage A, Aalen-Süd, Bereich Union-Areal, Abgrenzung Wettbewerbsgebiet) soll durch eine Rahmenplanung konkretisiert werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt eine Wettbewerbsauslobung vorzubereiten.
3. Den Grundsatzüberlegungen zur Auslobung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs gemeinsam mit dem Ostalbkreis wird zugestimmt.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat mit ergänzter Ziffer 7.
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 06.06.2017, Büro LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (06.06.2017, Büro LK&P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.
2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. B) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2012 im Süden und Westen ab.
4. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:
6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den zeichnerischen und den textlichen Teil des Bebauungsplan-Entwurfes anzupassen (Ziff. A. 1.4 Höhe baulicher Anlagen, neu bei HB 4 „max.“ und Nutzungsschablone im Bereich Krumme Straße 5 neu „o“ für offene Bauweise).
Der AUSt gibt dem Gemeinderat eine einstimmige Empfehlung ab:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 15.05.2017 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (siehe Anlage C).
2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 15.05.2017, Büro Pfrommer+Roeder, Stuttgart / Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen)und der Begründung (15.05.2017, Büro Pfrommer+Roeder, Stuttgart; siehe Anlagen A+B), werden gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten sind auf die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.
4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
6. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
7. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 06-03/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 06-03/3 überlagert werden, aufgehoben:
8. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen. (Siehe Anlage B, 65. Flächennutzungsplan-Änderung).
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 06.06.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung und im frühzeitigen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung, Anlage E, Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung).
2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
3. Folgende Bebauungspläne, Bebauungsplanentwürfe oder Satzungen werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 74-03 überlagert werden:
4. Die 59. FNP-Änderung im „Bereich Maiergasse Süd“ vom 15.10.2016 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage D).
5. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
Der AUSt empfiehlt mit 12 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig dem Gemeinderat den ergänzten Beschlussantrag:
1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 22.05.2017; siehe Anlage B).
4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 22.05.2017) und der Begründung (22.05.2017; siehe Anlage A) werden gebilligt.
5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 69-01/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen (vgl. Sachverhalt)
7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
8. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes angepasst werden.
9. Die Verwaltung wird beauftragt den zeichnerischen Teil des Bebauungsplan-Entwurfes und die Begründung (Ziff. 8.1 Dachform und Dachneigung) um die Festsetzung WD 20-35° zu ergänzen, sowie Korrektur der Legende (abweichende Bauweise).