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Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am 6. Juli 2017

Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer im Ratsinformationssystem unter www.aalen.de.

1. Öffnung der Beinstraße für den Radverkehr (6617/037)

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (AUSt) lehnt mit 11 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen den folgenden, weitergehenden Vorschlag der Verwaltung ab:

1. Die Beinstraße wird für den Radverkehr geöffnet.

2. Nach einer Testphase von einem Jahr wird im Gremium über die Erfahrungen berichtet.

3. Das kurze Stück vom Facharztzentrum bis zur Beinstraße wird ebenfalls für den Radverkehr geöffnet.

 

Der Ausschuss lehnt mit 11 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen den Beschlussantrag der Verwaltung ab und gibt keine Empfehlung an den Gemeinderat:

1. Die Beinstraße wird morgens (6.00 – 10.00 Uhr) für den Radverkehr (Schüler) geöffnet.

2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, alles Notwendige (Beschilderung, Änderung von bestehenden Satzungen, etc.) zu veranlassen, bzw. in die Wege zu leiten.

2. Wettbewerb Union-Areal (6117/022)

Der AUSt beschließt einstimmig:

1. Die städtebauliche Entwicklung im Bereich Aalen-Süd ist ein Baustein der aktuellen Stadtentwicklung. Die seitherigen planerischen Überlegungen und Diskussionen im Bereich zwischen Kocher, Walkstraße und Ulmer Straße (siehe Anlage A, Aalen-Süd, Bereich Union-Areal, Abgrenzung Wettbewerbsgebiet) soll durch eine Rahmenplanung konkretisiert werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt eine Wettbewerbsauslobung vorzubereiten.

3. Den Grundsatzüberlegungen zur Auslobung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs gemeinsam mit dem Ostalbkreis wird zugestimmt.

3. Bebauungspläne

a) Bebauungsplan "Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3 - 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB (Vorberatung) (6117/007)

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat mit ergänzter Ziffer 7.

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 06.06.2017, Büro LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (06.06.2017, Büro LK&P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.

2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. B) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.

3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2012 im Süden und Westen ab.

4. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:

  • Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01“ vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.
  • Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße“ vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983.
  • Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse“ vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015.

6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, den zeichnerischen und den textlichen Teil des Bebauungsplan-Entwurfes anzupassen (Ziff. A. 1.4 Höhe baulicher Anlagen, neu bei HB 4 „max.“ und Nutzungsschablone im Bereich Krumme Straße 5 neu „o“ für offene Bauweise).

b) Bebauungsplan "Änderung im Bereich nördlich der Zebert- und Wielandstraße" in den Planbereichen 06-01 und 06-03, Plan Nr. 06-03/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 06-03/3 - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13, § 13 a BauGB (Vorberatung) (6117/014)

Der AUSt gibt dem Gemeinderat eine einstimmige Empfehlung ab:

1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 15.05.2017 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (siehe Anlage C).

2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 15.05.2017, Büro Pfrommer+Roeder, Stuttgart / Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen)und der Begründung (15.05.2017, Büro Pfrommer+Roeder, Stuttgart; siehe Anlagen A+B), werden gebilligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten sind auf die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

6. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

7. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 06-03/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 06-03/3 überlagert werden, aufgehoben:

  • Bebauungsplan VI-03 „Pelzwasen III“, in Kraft seit 08.02.1958
  • Bebauungsplan 06-01/1 „Östlich des Amselweges“, in Kraft seit 11.08.1973

8. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen. (Siehe Anlage B, 65. Flächennutzungsplan-Änderung).

c) Bebauungsplan "Maiergasse Süd" in den Planbereichen 74-03 und 74-05, Plan Nr. 74-03 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 74-03 sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (59. FNP-Änderung) - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO - Feststellungsbeschluss FNP (Vorberatung) (6117/015)

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung:

1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 06.06.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung und im frühzeitigen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung, Anlage E, Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung).

2. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).

3. Folgende Bebauungspläne, Bebauungsplanentwürfe oder Satzungen werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 74-03 überlagert werden:

  • Ortsbausatzung Wasseralfingen vom 03.05.1956
  • Bebauungsplan „Zur Baulinienfestlegung in der Maiergasse“, Plan Nr. LXXIV-03 (in Kraft: 31.01.1956)
  • Teilweise der Bebauungsplan „Weinbachstraße“, Plan Nr. LXXIV-03/1 (in Kraft: 18.01.1961)
  • Auslegungsbeschluss des am 03.11.1988 gebilligten Bebauungsplanentwurfes „Zur Änderung des Bebauungsplans Ortsbausatzung Wasseralfingen im Bereich des Gewerbegebiets östlich des Kochers in Verlängerung der Maiergasse“, Plan Nr. 74-03.

4. Die 59. FNP-Änderung im „Bereich Maiergasse Süd“ vom 15.10.2016 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage D).

5. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

d) Bebauungsplan "Wohnbebauung westlich In der Steine" im Planbereich 69-01, Plan Nr. 69-01/2 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 69-01/2 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 a BauGB - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 a BauGB (Vorberatung) (6117/017)

Der AUSt empfiehlt mit 12 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig dem Gemeinderat den ergänzten Beschlussantrag:

1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.

2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 22.05.2017; siehe Anlage B).

4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 22.05.2017) und der Begründung (22.05.2017; siehe Anlage A) werden gebilligt.

5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 69-01/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:

  • Baulinie entlang der Scherrenbergstraße vom 03.04.1903
  • Bebauungsplan Schloßäcker/ Buchäcker, Plan Nr. 67-01, in Kraft seit 23.11.1995
  • Aufstellungsbeschluss „Friedhofserweiterung Steine – Fachsenfeld“, Plan Nr. 69-01 vom 16.11.2000

6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen (vgl. Sachverhalt)

7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

8. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes angepasst werden.

9. Die Verwaltung wird beauftragt den zeichnerischen Teil des Bebauungsplan-Entwurfes und die Begründung (Ziff. 8.1 Dachform und Dachneigung) um die Festsetzung WD 20-35° zu ergänzen, sowie Korrektur der Legende (abweichende Bauweise).

© Stadt Aalen, 07.07.2017