Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am 1. Juni 2017
1 Beleuchtungskonzept für das Stadtoval - Lichtkonzept für öffentliche Plätze, Gebäude und Grüne Mitte (Drehscheibe)
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
Das Beleuchtungskonzept für das Stadtoval soll bei öffentlichen (Kulturbahnhof, Quartierspark, Erschließung) und privaten Bauvorhaben der Umsetzung zu Grunde gelegt werden.
2 Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen
a) Erweiterung Reichsstädter Cafe
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
1. Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992, zuletzt geändert durch 7. Anpassungsverordnung vom 25.04.2007 wird als für den öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen: Teilfläche mit ca. 24 m² des Grundstücks Flst. 37/15, Rittergasse, Gemarkung und Flur Aalen.
2. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
b) Sanierung KUBUS
Bei einer Enthaltung fassten die Mitglieder des AUST den folgenden Beschluss:
- Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992, zuletzt geändert durch 7. Anpassungsverordnung vom 25.04.2007 werden als für den öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen:
- Teilfläche mit ca. 33 m² des Grundstücks Flst. 312, Gemarkung und Flur Aalen.
- Teilfläche mit ca. 104 m² des Grundstücks Flst. 551/4, Gemarkung und Flur Aalen.
- Die Einziehungen sind öffentlich bekannt zu machen.
3 Bebauungspläne
Bei einer Enthaltung empfahlen die Mitglieder des AUST die Beschlussfassung im Gemeinderat.
a) "Ecke Stuttgarter Straße / Friedrichstraße" im Planbereich 02-01, Plan Nr. 02-01/1 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-01/1
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13 a BauGB
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 05.05.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
- Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
- Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-01/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 02-01/1 überlagert werden, aufgehoben:
- Stadtbaublätter für die Stadt Aalen; festgesetzt sind Baulinien vom 17.05.1886
- Baulinienplan-Änderung Ecke Julius-Leber-, Bischof-Fischer-Straße, Plan II-01/1, genehmigt / in Kraft 29.04.1960.
- Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (68. FNP-Änderung).
Die Mitglieder des AUST empfahlen die Vorlage einstimmig zur Beschlussfassung im Gemeinderat:
b) "Stadtoval" in den Planbereichen 04-02 und 04-03, Plan Nr. 04-02/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-02/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 05.05.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 04-02/3) wird angepasst (Anlage E).
- Der gebilligte Bereich des Bebauungsplan-Entwurfes, der mit dieser Sitzungsvorlage nicht als Satzung beschlossen werden soll (Flst. 578/17, Lokschuppen), wird aufgehoben. Hier gilt weiterhin der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 04-02/2 „Stadterweiterung östlich Bahnhof“ (s. Kap. 2 der Begründung, Anlage C).
- Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
- Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 04-02/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 04-02/3 überlagert werden, aufgehoben:
a) Bebauungsplanverfahren „Stadterweiterung östlich Bahnhof“, Plan Nr. 04-02/2, Aufstellungsbeschluss vom 18.09.2008.
b) Bebauungspläne und Satzungen über örtliche Bauvorschriften:
- Bebauungsplan „Schelmenstraße“, Plan Nr. 04-02, rechtskräftig ab 11.12.1965.
- Bebauungsplan „Heide und Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Rötenberg“, Plan Nr. IV-03/1, rechtskräftig ab 10.12.1962.
- Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
- Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (30. FNP-Änderung).
- Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 29.09.2008 bis 07.11.2008 zum B-Plan-Verfahren „Stadterweiterung östlich Bahnhof“, Plan Nr. 04-02/2 (Stand 03.02.2015; siehe Anlage F) werden den o.g. Planfassungen zugrunde gelegt.
© Stadt Aalen, 12.06.2017