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Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?

Nicht nur zur Urlaubzeit, sondern das ganze Jahr hinweg werden Urlaubsreisen geplant; deshalb empfiehlt das Bürgeramt Aalen, die Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen.

Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Dadurch kann es zu Bearbeitungszeiten von 3 - 4 Wochen kommen. 

Der Kinderreisepass wird seit 1. Januar 2021 nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt bzw. aktualisiert; deshalb sollte bei diesem Dokument besonders auf das Gültigkeitsdatum geachtet werden, um frühzeitig vor einer geplanten Reise bei der Passbehörde das Dokument aktualisieren zu lassen.

Aber nicht nur für Urlaubsreisen ist die Gültigkeit der Ausweisdokumente wichtig. In Deutschland gilt allgemein eine Ausweispflicht für alle Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren. Darüber hinaus ist es ärgerlich, wenn erst an der Grenze bzw. am Flughafen auffällt, dass das Ausweisdokument abgelaufen ist. Wer rechtzeitig nachschaut, ob seine Dokumente noch gültig sind, spart sich somit im Zweifel eine Menge Ärger.

Denken Sie bitte daran und beantragen Sie Ihre Reisedokumente deshalb rechtzeitig!

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes beim Bürgeramt Aalen oder den Außenstellen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wenn vorhanden – bisheriges Ausweisdokument
  • Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
  • aktueller Personenstandsnachweis - z. B. Geburts- bzw. Eheschließungsurkunde (ggf. übersetzt) empfiehlt sich grundsätzlich, insbesondere jedoch in folgenden Fällen:
    1. Bei erstmaliger Beantragung (wenn bisher kein Personenstandsnachweis vorlag)
    2. nach Adoption
    3. nach Verlust des Dokumentes (wenn kein weiteres aktuelles Ausweisdokument vorgelegt werden kann und noch kein Personenstandsnachweis vorliegt)
    4. nach Änderung personenstandsrelevanter Daten
    5. bei Geburtsdaten mit diakritischen Sonderzeichen (bzgl. der korrekten Schreibweise)
    6. bei im Ausland lebenden Deutschen
    7. bei bekannten Datenkonflikten zwischen dem Melderegister, Ausweisdokument und der Personenstandsurkunde
  • bei Umsiedlern nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über die Namenserteilung
  • nach Einbürgerung übersetzte und anerkannte Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Eheschließungsurkunde, Namensänderung…), bisheriges ausländisches Dokument (auch in Kopie, wenn das Original bereits abgegeben wurde) und Einbürgerungsurkunde 
    Hinweis: Da bei der Dokumentenbeantragung nach Einbürgerung Verschiedenes anhand der vorzulegenden Unterlagen zu klären, prüfen und erfassen ist, muss hierfür im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. (www.aalen.de/terminbuchung)

Für alle Fragen rund um das Thema „Beantragung von Ausweisdokumenten“ steht Ihnen gerne das Team vom Bürgeramt Aalen während ihrer Öffnungszeiten telefonisch unter der Rufnummer 07361/52-1087 zur Verfügung; wir empfehlen jedoch auch den Blick auf die städtische Homepage - Sie können sich dort unter www.aalen.de über die Antragsmodalitäten zu den bestimmten Ausweisdokumenten informieren.

Unter www.auswaertiges-amt.de erhalten Sie Informa-tionen über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes.

Wichtiger Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Verlust gemeldete Dokumente nach dem Wiederauffinden grundsätzlich der Passbehörde vorzulegen sind, um die Löschung aus den Sachfahndungsdateien zu veranlassen. Erst nach Löschung aus den Sachfahndungsdateien kann das Dokument (wenn kein neues Dokument ausgestellt wurde) bis zum Ende des regulären Gültigkeitszeitraums wieder verwendet werden. 

Öffnungszeiten – Bürgeramt Aalen
Montag, Dienstag: 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12 Uhr und 14 – 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 - 12 Uhr

Termine können auch online für unsere Öffnungszeiten und zusätzlich für Montag/Dienstag/Donnerstag im Zeitraum von 12.00 – 14.00 Uhr vereinbart werden. Um sicher und pünktlich bedient zu werden, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld einen Termin zu buchen.

Die Öffnungszeiten unserer Außenstellen in den Ortsteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen erfahren Sie ebenfalls auf der städtischen Homepage unter: www.aalen.de/aemter-a-z.152.25.htm

© Stadt Aalen, 20.04.2023